Mit Guten im Verein ist es besser als allein.
Vereine zu bilden, ist ein Grundrecht.
Es ist in Artikel 9 unseres Grundgesetzes geschützt. Rund 600.000 Vereine und Verbände gibt es in Deutschland. Deren Ziele sind so vielfältig wie die Interessen der Menschen: Sport, Kunstförderung, Wohltätigkeit, Karneval, Unterstützung von Kitas und Schulen, Laubenkultur oder Politik – die Liste ließe sich
beliebig
verlängern.
Sie möchten ebenfalls einen Verein gründen? Oder Sie sind bereits in einem Verein aktiv? Dann sind wir
Ihr Ansprechpartner für alle rechtlichen Alltagsprobleme. Bereits seit Gründung der Kanzlei vor inzwischen rund
neun Jahren
beraten wir schwerpunktmäßig Vereine und Verbände – vornehmlich solche mit politischer Zielsetzung.
Wir stehe Ihnen bei allen rechtlichen und praktischen Fragen der Vereinsführung und -mitgliedschaft zur Seite. Machen Sie sich ein Bild von unseren
Tätigkeitsschwerpunkten.